60 Minuten Verspätung wegen Gleisbruch: Beschwerde über Erstattung möglich?

Die Südostbayernbahn beantwortete eine Anfrage vom 25.Okt. zu diesem Thema bis dato NICHT! Es bleibt offen, welche Erstattungsmöglichkeiten Abo- und Jahreskarteninhabern haben. Das Recht auf Erstattung des anteiligen Fahrpreises hat im Grunde jeder Fahrgast- dazu folgende Aufstellung:

Hinweis von fahrgast-rechte.de: Sie müssen den Fahrpreis im Fall der Verspätung anteilig zurückerhalten! Allerdings gilt die Bagatellgrenze von 4 Euro. (z.B. bei Abo- und Zeitkarten).

ProBahn:  Beschweren – wie?

ProBahn: Beschweren – wo?

Anschrift der Südostbayernbahn

Kein Erfolg? Dann weiter zur sog. Schlichtungsstelle

ProBahn: Verspätung: Was ist das eigentlich? Welcher Fahrplan ist maßgeblich?

Weiterer Hinweis: Das 59-Minuten-Phänomen