Planfeststellungsbeschluss für die Neufahrner Kurve (Baustufe I der Flughafen- Anbindung) liegt vor /
Verkehrsminister Zeil: „Realisierungs- und Finanzierungsvertrag zwischen Freistaat Bayern und Deutscher Bahn ist unterschriftsreif“
Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil hat heute das Kabinett über den aktuellen Planungsstand bei der Neufahrner Kurve informiert. Die Neufahrner Kurve soll künftig die Schienenanbindung des Münchner Flughafens aus Nordostbayern verbessern. Zeil: „Mit der stündlichen, direkten und schnellen Verbindung von Regensburg über Landshut, Moosburg und Freising an den Münchner Flughafen verbessern wir die Anbindung aus Nordostbayern erheblich und setzen das klare Signal, dass die Staatsregierung die Mittel für Schieneninfrastrukturprojekte nicht nur auf die Region München begrenzt, sondern ganz Bayern im Blick hat. Die Fahrzeit von Regensburg zum Flughafen wird sich dank der Neufahrner Kurve auf etwas mehr als eine Stunde reduzieren.“
Die Kosten für das Projekt betragen nach derzeitigem Planungsstand rund 83 Millionen Euro (Realkosten mit Preisstand 2009) und sind seit dem Vorliegen der ersten Planungsergebnisse im Jahr 2008 stabil.
Zeil kündigte zudem an: „In Kürze wollen wir mit der Bahn den
Realisierungs- und Finanzierungsvertrag unterzeichnen. Darin verpflichtet sich die Bahn, die Neufahrner Kurve zu bauen und in Betrieb zu halten. Der Vertrag dazu wurde seit Sommer 2012 zwischen Bahn und Freistaat Bayern verhandelt und liegt nun unterschriftsreif vor. Die Kosten finanzieren der Bund mit voraussichtlich etwa 40 Millionen Euro und der Freistaat Bayern mit etwa 32 Millionen Euro über bestehende GVFG-Förderprogramme
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) sowie FAG-bzw.
Regionalisierungsmittel. Der Freistaat Bayern gewährt der Bahn darüber hinaus für den Rest der Kosten ein Darlehen, das die Bahn in den nächsten 20 Jahren ab Inbetriebnahme aus ihren zusätzlichen Einnahmen aus Trassenentgelten zurückzahlt.
Die Planungen zur Neufahrner Kurve wurden bereits im Jahr 2006 vom Bayerischen Verkehrsministerium eigenverantwortlich begonnen, nachdem mit der Deutschen Bahn keine Vereinbarung zu deren Durchführung erzielt werden konnte. Im Februar 2010 hat das Bayerische Verkehrsministerium den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragt. Das EBA hat schließlich den Planfeststellungsbeschluss am 30. Oktober 2012 erlassen. Der Beschluss enthält keinerlei kostensteigernden Auflagen und fordert keine zeitintensiven Planungsänderungen. Allerdings wurde der Beschluss im Dezember
2012 beklagt und ist deshalb nicht vollziehbar. „Erst nach einer klageabweisenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können die Bauleistungen vergeben werden und die Baumaßnahmen vor Ort beginnen“, erläuterte Bayerns Verkehrsminister. „Unabhängig davon treiben wir die Vorbereitungen voran, um die Bauleistungen auszuschreiben und die Bundesmittel zu beantragen.“