Mühldorf: Gleisbruch war bei Abfahrt bekannt!

Der regionale Ansprechpartner Nahverkehr hat sich auf unsere Beschwerde bezüglich des „Mangelhaften Krisenmanagement zwischen Mühldorf und München“  geäußert.

Über 60 Minuten Verspätung zeigte nach der Ankunft in München die Uhr. Abfahrt in Mühldorf war planmäßig um 5.46 Uhr. Diese verzögerte sich bis 5.53 Uhr. Um 5.34 Uhr war der Gleisbruch und dir damit drohende, längere Verspätung bereits bekannt. Nur die Fahrgäste im betroffenen Zug wurden   darüber nicht informiert:

„Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Ihre Schreiben zurzeit noch nicht abschließend von unserer Seite aus bearbeitet werden können. Die Recherchen dauern noch etwas an.  Wir gehen davon aus, dass die Antworten der BEG und des Ministeriums sehr ausführlich sein werden. Wenn wir vom Kundendialog noch was extra beifügen können werden wir diese gerne tun.

Überraschungen im Betrieb können wir nicht völlig ausschließen. In unsere Fahrzeiten sind bestimmte Reserven eingebaut, die bei Verzögerungen von Minuten abgefahren werden können. Aber bei größeren Störungen, seien Sie betriebstechnischer Natur oder Außeneinflüsse, dann reicht kein Puffer mehr. Unter freiem Himmel kann viel passieren.

Unsere Mitarbeiter hatten nach der ersten Meldung um 5:34 Uhr Kenntnis von der Störung. Der betroffene Kundenbetreuer (KiN) des 27012 hatte die Durchsage allerdings nicht getätigt. Alle anderen Mitarbeitern im Kundenkontakt wurde ebenfalls die Wichtigkeit von Ansagen im Störfall erneut deutlich gemacht. In Schulungen werden die KiN und Triebfahrzeugführer (Tf ) auf die entsprechenden Ansagen vorbereitet. Weitere Nachlässigkeiten in der Kundeninformation werden wir nicht hinnehmen und auch  Arbeitsrechtlichen Maßnahmen in Betracht ziehen, wenn sich Situationen erneut ähnlich darstellen sollten.

Seit dem 29. Juli 2009 gelten einheitliche, gesetzlich geregelte Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie regeln die Entschädigung von Bahnkunden bei Zugverspätungen bzw. -ausfällen und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre möglichen Ansprüche im Rahmen der Fahrgastrechte geltend zu machen.

Die Bahnunternehmen haben das Servicecenter Fahrgastrechte mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle ihrer Reisenden beauftragt. Damit wird gewährleistet, dass die Ansprüche aller Kunden bei Zugverspätungen einheitlich beurteilt und bearbeitet werden, unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen den genutzten Zug betreibt. Bitte wenden Sie sich daher direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte, welches diese Vorgänge ausschließlich bearbeitet.

Alle Informationen und das Fahrgastrechte-Formular erhalten Sie bei allen DB Verkaufsstellen und den Servicepoints an den größeren Bahnhöfen, oder im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte.“