Mühldorf- München: Planungsvereinbarung zwischen Bund und Bahn seit 2009 in „Abstimmung“

In einem Brief auf Fragen von Berufspendlern, hat sich Bayerns Bahnchef Klaus- Dieter Josel zum Sachstand des Ausbaues der heimischen Bahnlinie München- Mühldorf geäußert. Josel handelte im Auftrag von Bahnchef Dr. Grube in Berlin.

Wir haben uns erlaubt, Rechtsschreibfehler ohne Hinweise zu korrigieren.

Desweiteren bitten wir den dritten Absatz der Einleitung des Schreibens bei der Auflistung und Beantwortung der Fragen im Hinterkopf zu behalten.

Laufende Vorplanungen heißt demnach, man ist dabei, hier eine Planungsvereinbarung abzuschließen, die eigentlich schon im Jahr 2009 angekündigt wurde.

Hierzu verweisen wir auf folgende Pressemeldungen:

17.09.2009:

Planauftrag für Bahnausbau München – Mühldorf – Freilassing in trockenen Tüchern

http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-erding/planauftrag-bahnausbau-muenchen-muehldorf-freilassing-trockenen-tuechern-469688.html

06.03.2010:

Der Schlüssel für den gesamten Bahnausbau: Geld für Planung

http://www.ovb-online.de/muehldorf/geld-planung-659904.html

 

Nun das Schreiben Josels, datiert vom 21. Oktober 2011 (wird auf Anfrage gerne weitervermittelt). Die Fragen an Bahnchef Grube wurden im August dieses Jahres nach Berlin gesandt..

„Auch aus Sicht der DB AG ist der weitere Ausbau der ABS 38 dringend erforderlich. Mittelfristig sollen der zweigleisige Ausbau zwischen Altmühldorf und Tüßling und der zweigleisige (dreigleisige- Anm. der Red.) Ausbau zwischen Freilassing und der Grenze zu Österreich durch den Bund finanziert und nach erfolgter Finanzierung baulich begonnen werden.

Das von Ihnen angesprochene Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme Altmühldorf- Tüßling ist seitens der Bahn rechtzeitig eingeleitet worden und im Rahmen des Prüfprozesses ist durch das Eisenbahn Bundesamt ein zusätzliches Lärmgutachten eingefordert worden. Dies hat aber keine Verzögerung des angestrebten Baubeginns zur Folge.

Die weiteren Abschnitte der ABS 38 werden bezüglich der Vorplanungsleistungen durch Mittel der EU in Höhe von 8 Mio. € unterstützt. Für weitere Planungsmittel befindet sich zurzeit eine Planungsvereinbarung zwischen Bund und Bahn in der Abstimmung. Eine diesbezügliche Vereinbarung befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen Bund und Bahn. Hierdurch wird die Grundlage gelegt, die Planungen weiter zügig fortzuführen.“

 

Josel ging darauf explizit auf die gestellten Fragen ein:

Frage: Ruhen derzeit die Vorplanungen des optimierten Ausbaues der ABS 38?

Josel:

Die Vorplanungen werden weiter betrieben

Frage: Welche planerischen Maßnahmen umfassen eigentlich diese Vorplanungen und wann sollen diese abgeschlossen sein?

Josel:

Ziel ist die Erarbeitung der Vorentwurfsplanung mit folgenden Planungsaufgaben:

– Dimensionierung der Infrastruktur auf Basis der betrieblichen Anforderungen

– Trassierung in Varianten auf Basis der Kartierung und Zwangspunkten und Randbedingungen

– Berücksichtigung der Planungsparameter TSI

– Abschätzung der Auswirkungen der Baumaßnahmen auf Flora und Fauna

– Abschätzung der Auswirkungen auf Schall und Erschütterung

– Beschreibung des Umfanges der Baumaßnahmen bezogen auf die betroffenen Fachgewerke

– Wertung der untersuchten Varianten hinsichtlich Gradiente und Lage, Baugrund, Umwelt, Schall und Erschütterung, Betroffenheit, Fahrzeit, Bauzuständen und Kosten

– Überschlägige Kostenschätzung mit separater Risikoanalyse

– Positives Ergebnis der Kosten/Nutzen Untersuchung des Bundes

– Ermittlung der Vorzugsvariante

– Der Zeitbedarf beträgt für dieses Vorhaben zwischen 15-18 Monate.

 

Frage: In welchem zeitlichen Abstand müssen auf solche Vorplanungen die Detail- bzw. Entwurfsplanungen beginnen?

 

Josel:

Die weiteren Planungen können unmittelbar im Anschluss erfolgen, sofern entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.

 

Frage: Können diese Vorplanungen, ähnlich den Detail- bzw. Entwurfsplanungen altern, sodass sie nicht mehr brauchbar sind und man von neuem beginnen muss?

 

Josel:

Grundsätzlich nicht. Sofern sich aber rechtliche Normen (Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen) ändern, müssen die Planungen überarbeitet werden.

 

Frage: Ist die DB AG zu dem Schluss gekommen, dass der Ausbau München- Mühldorf verkehrlich nicht notwendig ist?

 

Josel:

Im Gegenteil, die DB AG ist sich der Notwendigkeit des Ausbaues zwischen München- Mühldorf- Freilassing aus Gründen des Personenverkehres als auch zur besseren Anbindung des Chemie- Dreiecks Burghausen durchaus bewusst. Erste Teilmaßnahmen sind bereits im Rahmen des Konjunkturprogramms umgesetzt worden (zweigleisiger Ausbau Ampfing- Altmühldorf, Neubau einer zweigleisigen Innbrücke, Stellwerksmodernisierung im Bereich Mühldorf- Burghausen) bzw. befinden sich derzeit in der Entwurfsplanung (zweigleisiger Ausbau Altmühldorf- Tüßling). Für die weiteren Maßnahmen des optimierten Ausbaues sind die Vorplanungen im Gange.

 

Frage: Ist der optimierte Ausbau München- Mühldorf- Freilassing für den Bau einer Brenner- Basis- Tunnel- Anbindung wirklich Voraussetzung?

 

Josel:

In den Untersuchungen des BMVBS (Bundesverkehrsministeriums, d. Red.) im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung 2010 wurde der Planfall 5b (optimierter Ausbau ABS 38 (München- Mühldorf- Freilassing, d. Red.))des Planfalls 36 (ABS/NBS München- Rosenheim- Kiefersfelden) als bereits realisiert angenommen, da die ABS 38 einen deutlichen Planungsvorlauf hat und sich teilweise Schnittmengen hinsichtlich der Nachfragepotentiale ergeben. Bei den angesprochenen Nachfragepotentialen handelt es sich jedoch nicht um Güterverkehr im Zulauf des Brenner- Tunnels, sondern in Richtung Schwarz-St. Veit, Villach und Liezen.

 

Frage: Welche Teile des optimierten Ausbaus der ABS 38 München- Mühldorf- Freilassing sind verkehrlich dringlich? Welche Ausbauschritte zwischen Markt Schwaben und Mühldorf haben für die DB AG Priorität?

 

Josel:

Die Bewertung der verkehrlichen Dringlichkeit der Teilmaßnahmen untereinander und damit die Erstellung einer Priorität können vorrangig nur aus regionaler Sicht erfolgen. Aus der Sichtweise der Überprüfung des Bedarfsplans ergibt sich eine Dringlichkeit der kapazitiven Maßnahme. Hier sind es die mehrgleisigen Ausbauabschnitte mit hohen verkehrlichen Belastungen, deren Wirkung vor allen anderen Teilmaßnahmen steht. Ob diese Einschätzung auch aus regionaler Sicht zutreffend ist, kann von hier nicht beurteilt werden.

 

Frage: Wäre ein zweigleisiger Ausbau München- Mühldorf denkbar, ohne die Nutzung der Bahnlinie im Rahmen der „Magistrale für Europa“?

 

Josel:

Die Umsetzung der ABS 38 führt gem. Planfall 5b der Bedarfsplanüberprüfung im Personenverkehr zwischen München und Salzburg zu einer vom BMVBS prognostizierten Mehrung um 4 tägliche Verbindungen je Richtung und einer teilweisen Verlagerung von dem heutigen Laufweg über Traunstein auf die ABS 38. Als Ursache dafür ist der Fahrzeitgewinn durch die ABS 38 anzusehen. Der optimierte Ausbau der ABS 38 dient folglich vorrangig dem Schienenpersonenverkehr, hat jedoch den Nebeneffekt, dass auf der Achse München- Rosenheim- Freilassing Kapazität für den Schienengüterverkehr frei wird.

 

Frage: Im Jahre 2016 soll die Neufahrener Kurve zum Flughafen München in Betrieb gehen. Funktioniert das ohne weitere Baumaßnahmen am Flughafen?

 

Josel:

Ja, da nur S- Bahn- ähnliche Fahrzeuge verkehren.

 

Frage: Im Erdinger Ringschluss sind zwischen dem Flughafen und Erding Wende- bzw. Abstellgleise geplant. Welche Auswirkungen hat deren Fehlen auf den Bahnbetrieb mit der Neufahrener Kurve für Züge aus Passau, Landshut und Regensburg?

 

Josel:

Die Projektführung für den Projektabschnitt „Erdinger Rinschluss“ obliegt dem Freistaat Bayern. Die Fragen zur Planung bitten wir an das Bayerische Staatsministerium, Abteilung Verkehr zu richten.