Bahndiskussionen in Wasserburg um die Altstadtbahn: Bundesrecht bricht Landesrecht…

inn-sider.de: In Wasserburg am Inn gehen die Diskussionen über die Altstadtbahn in die nächste Runde.
Wie berichtet wollten Kommunalpolitiker des Wasserburger Stadtrates die Bahntrasse zu einem Radweg umfunktionieren. Doch daraus wird wohl nichts.

Denn in Wasserburg waren sie der Meinung, nach Übernahme der Bahnlinie von der Deutschen Bahn AG durch die Stadt Wasserburg, die Strecke nicht reparieren zu müssen.
Zur Erläuterung: Am 2. März 1987 kam es nach starken Regenfällen zu einem Dammrutsch zwischen Wasserburg Stadt und Wasserburg Bahnhof. Südlich des Stadtteiles Burgau, etwa 1 km entfernt vom Bahnhof Wasserburg Stadt, wurde das Gleis auf Höhe eines verstopften Durchlasses auf einer Länge von mehreren Metern unterspült. Deshalb wurde der Betrieb auf diesem Streckenabschnitt eingestellt, das beschädigte Teilstück wurde nie repariert.
Zwei Wochen später leitete die damalige Bundesbahn das Stilllegungsverfahren ein. Beantragt wurde, den Personenverkehr zwischen Ebersberg und Wasserburg Stadt aufzugeben. Der Stilllegungsantrag wurde daraufhin im Vorstand der damaligen Bundesbahn am 19. Dezember 1988 beschlossen.
Heute, 25 Jahre später, ist die Sache rechtlich umstritten. Als Inhaber der Bahnlinie lehnte die Stadt Wasserburg augenscheinlich Interessenten für den Zugverkehr auf der Bahnlinie ab, mit der Begründung: Die Bahnstrecke sei nicht befahrbar. Doch selbst eine stillgelegte Strecke lässt sich nicht einfach in einen Radweg umwandeln, wie das die Stadt Wasserburg vor hatte.

Irgendwie kam nun der ganze Sachverhalt bis zu einer Bahnbehörde in Köln. Während sich bayerische Behörden noch windeten, dem Treiben der Wasserburger Politiker Einhalt zu gebieten, nehmen die Behörden außerhalb Bayerns den Vorgang nicht schweigend zur Kenntnis.

Die Stadt Wasserburg muss jetzt damit rechnen, die Bahnstrecke auf eigene Kosten fahrtüchtig machen zu müssen.
Denn die Rechtsauslegung, eine stillgelegte Bahnlinie, im eigenen Besitz, anderweitig nutzen zu können, war wohl falsch. Hier hat allerdings das Bayerische Verkehrsministerium eine zwielichtige Rolle gespielt, dort  bestätigten angeblich die Beamten den Juristen aus Wasserburg nämlich deren angedachte Vorgehensweise.

Zusätzlich brisant ist, dass die Bahnlinie mitten durch das Grundstück einer Milch verarbeitenden Firma führt. Deren politische Kontakte der Betriebsleitung konnten in München jahrelang anscheinend Schlimmeres verhindern, gegen die Gesetzeshüter des Eisenbahnbundesamtes in Köln jedoch, sind selbst angesehene, bayerische Geschäftsleute machtlos.

Des einen Freud, des anderen Leid. Die Chancen, dass in den nächsten zehn Jahren wieder Direktzüge vom Stadtbahnhof Wasserburg am Inn bis München rollen könnten, sind hingegen gestiegen. Manche sagen, sie sind größer denn je.