Magistrale für Europa – Förderprogramme für EU- Schienenprojekte: Was zahlt Brüssel?

München- Mühldorf- Freilassing als Teil der Magistrale für Europa von Paris über Wien bis Budapest
München- Mühldorf- Freilassing als Teil der Magistrale für Europa von Paris über Wien bis Budapest

50 Prozent der Planungskosten der europäischen Bahnstrecken fördert die Europäische Union, sagten Münchner Verkehrs-Planer. Bis zu 25 Prozent der Baukosten würden von der EU gefördert, hieß es von anderer Seite.

Für die Vorstufe der Planungen, die Vorplanungen, sagte die EU bis zu 10 Millionen Euro zu, oder waren es doch mehr? Egal. Denn die Vorplanungen begannen anstatt im Jahr 2009 erst um Jahr 2012 und werden erst im Herbst des Jahres 2014 fertig sein.

Grund genug um bei der EU mal nachzufragen, wie das denn ist, mit den Geldern für Planung und Bau von „europäischen“ Bahnstrecken. Wann zahlt die EU was und wann muss das jeweilige Land, in unserem Fall die Bundesrepublik Deutschland, in Brüssel bei der Kommission welche Fördermittel beantragen?

„Automatisch, wie sich das bei Ihnen anhört, ist das nicht. Es stimmt, dass „Studien“ – d.h. alles was Papier ist, also auch Vorplanungen, Planungen, Ausschreibungen nach HOAI – mit bis zu 50% bezuschusst werden können. Die Arbeiten könnten ab 2014 bei M-Mühldorf-Freilassing mit bis zu 30% gefördert werden“ heißt es aus Brüssel.

„ABER dafür muss Deutschland einen Antrag stellen – was sie generell sehr selten tun, anders als z.B. Österreich – und durch ein Auswahlverfahren kommen. Es hängt dann sehr stark von der Qualität und dem Budget ab, ob und wie viel kofinanziert wird“.

Für die Jahre 2014-2020 hat Brüssel 13 Milliarden für alle Länder plus 10 Milliarden nur für die sog. Kohäsionsländer, also Portugal, Polen etc.. Aus EU Sicht gäbe es in Deutschland noch ein paar wichtige andere Projekte, die ebenso an Korridoren liegen …

Brennernordzulauf, Stuttgart-Ulm, Rheinachse, die verbesserte Anbindung nach Rotterdam oder die Fehmarnanbindung.
Für den Bahnausbau München- Mühldorf- Freilassing wäre es der „worst case“, wenn das Bundesverkehrsministerium für alles Anträge stellen würde, dann müsste die EU eine Auswahl treffen. Für das laufende Budget hätte Deutschland z. B. in diesem Jahr (2013) einen Antrag für „Studien“ stellen können, was aber unterlassen wurde.

Im Oktober 2013 bestünde diese Möglichkeit nochmals, wobei das Geld bis 31.12.2015 ausgegeben werden muss. Das Bundesverkehrsministerium müsste die „Aktivitäten“ so zusammenstellen, dass das passt, also vielleicht nur ein Teil, der aber sicher fertig wird und dafür dann 50% Fördermittel. Im Jahr 2014 könnte Deutschland dann Anträge für die Förderperiode 2014-2020 stellen.

Bei Stuttgart 21 zahlte die Europäische Union anfangs 11% jetzt 20% (max Föderhöhe zur Zeit), bei Wendlingen-Ulm 14% jetzt 20% (hier wurde eine Aufstockung der Fördermittel vom Bundesverkehrsministerium gegenüber der EU beantragt.) …

Wer in solchen Angelegenheiten stöbern möchte – hier finden sich Unterlagen .. http://tentea.ec.europa.eu/